WN-Bericht: Standortübungsplatz Handorf steht „nicht für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung“
Seit Monaten wird über die Eignung des geplanten JVA-Standortes in Handorf gestritten. Die Position des NABU ist bekannt: aus Naturschutz-Sicht komplett ungeeignet.
Und da fragen die Westfälichen Nachrichten mal im Bundesverteidigungs-Ministerium an, ob der Standortübungplatz Handorf denn überhaupt als Bauplatz zur Verfügung stehe, und erhalten die Antwort:
Nein.
Aber...
... es handelt sich wohl nicht um eine tatsächliche Absage, sondern um ein Kommunikationsproblem. Ansprechpartner für den BLB sei - wie sonst auch - nicht das Verteidigungsministerium, sondern der Standort-Älteste, erklärte H. Siniawa vom BLB gegenüber dem NABU Münster.
Bericht in der Online-Ausgabe der Westfälischen Nachrichten
In einem MZ-Bericht vom 20.08.2013 ("Pauschale Aussage sorgt für Verwirrung") stellt das BLB klar, dass es aufgrund der bisher geführten Gespräche unverändert davon ausgeht, das Areal nutzen zu können.