FRAGE ANTWORT
Wie kann ich den NABU Münster unterstützen? Unterstützen kannst Du uns mit Spenden oder der Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten. Details findest Du im Menü unter Spenden und Über uns. Unerheblich, wofür Du Dich entscheidest. Jeder Beitrag hilft!
 Wann erreiche ich den  NABU Münster? Wir versuchen unser Bestes deine Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Da uns für den Verwaltungsbereich nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen, können wir außerhalb von Feiertagen nur zusagen, dass wir montags zwischen 16 und 18 Uhr telefonisch erreichbar sind.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich beim NABU niemanden erreiche?

Probieren Sie es gerne beim Infoservice vom NABU Deutschland. (NABU-Naturtelefon)
Tel. 030 - 284 984 - 6000

NABU Naturtelefon
Welche Ziele verfolgt der NABU Münster?

Zweck des NABU Münster sind Schutz und Pflege der Natur in ihrer Gesamtheit und um ihrer selbst willen. Verschiedene Arbeitsgruppen leisten Öffentlichkeitsarbeit und  praktischen Naturschutz, erforschen Habitate mit ihren Arten und fördern Erhalt und Schaffung artenreicher Biotope. Zudem verfolgen wir unsere Ziele im Kontakt mit Politik,  Verwaltung und anderen Interessenverbänden.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Jugendgruppe  Naturschutzjugend (NAJU) ist die Umweltbildung im Kindesalter.

Der NABU ist ferner ein staatlich anerkannter Naturschutzverband gemäß § 63 BnatSchG, der zu öffentlichen Planungen anzuhören ist und naturschutzfachliche Stellungnahmen dazu abgibt.

Ich habe ein verletztes Wildtier (Vogel, Fledermaus, etc.) gefunden. Kann der NABU Münster die Pflege des Tieres übernehmen?

Nein. Wir haben keine ehrenamtlichen Helferinnen oder Helfer, die sich um verletzte Tiere kümmern. Eventuell kann der Verein Nestwerk helfen oder Hilfe vermitteln.

Nestwerk Münster

Nestwerk Tierschutznotfälle
E-Mail: info@nestwerk-ms.de

Notfalltelefon: 0176 21388851

 

Ferner gibt es für verletzte Greifvögel:

Greifvogelhilfe Münsterland

48231 Warendorf, Tel.: 0160 / 30 33 333,

E-Mail: info@gvhm.de

 

 

Bei Fledermäusen kann im Ausnahmefall ggf. unsere Arbeitsgruppe Fledertierschutz helfen.

 

 Kann mich der NABU Münster bei der (Um-)Gestaltung meines Gartens beraten?

Da kann unsere AG Naturgarten vielleicht weiterhelfen.

 

 An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Umweltverschmutzung entdeckt habe?

Wende Dich bitte an das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster. - Tel. 02 51/ 4 92-67 01
- Mail: umwelt@stadt-muenster.de

Für Angelegenheiten des Naturschutzes ist die dort angesiedelte Untere Naturschutzbehörde (UNB) zuständig. - Tel. 02 51/4 92-67 20

 An wen kann ich mich wenden, wenn ich den Verdacht auf Tierquälerei habe oder sie beobachtet habe?  Als NABU können wir direkt leider nichts unternehmen, da wir keine ordnungsrechtliche Befugnis haben. Wende Dich bitte an das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster.
- Tel. 02 51/ 4 92-54 61
- Mail: veterinaeramt@stadt-muenster.de
Was kann ich machen, wenn ich Fledermäuse am oder im Haus habe?

Viele Informationen zum Fledermausschutz findest Du unter Fledermausschutz.de

 

Wenn Du aktiv im Flermausschutz werden möchtest, wende Dich an unsere AG Fledertierschutz.

In meiner Nachbarschaft sollen Bäume gefällt oder geschnitten werden.

Was ist erlaubt?

Was kann ich tun, um Bäume zu schützen?

Große Bäume werden in Münster seit dem 01.10.2023 durch eine Baumschutzsatzung geschützt. Sie gilt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen  und regelt unter anderem, dass einzeln stehende Bäume mit einem Stammumfang ab 100 cm sowie Baumgruppen oder mehrstämmige Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm nur in Sonderfällen und auch dann nur nach Genehmigung und mit der Verpflichtung zu Neupflanzungen gefällt bzw. beseitigt werden dürfen. Ebenso ist z. B. nicht erlaubt, die typische Erscheinungsform von geschützten Bäumen wesentlich zu verändern.
Hier präsentiert die Stadt Münster alle Informationen rund um die Baumschutzsatzung.

Kontakt:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
York-Kaserne, Gebäude 14
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-67 04
Mo-Do von 8 bis 12 Uhr
baumschutzsatzung@stadt-muenster.de

Ich habe ein offensichtlich von Menschen gefangenes oder getötetes Tier einer geschützten Art (z. B. gefangener, vergifteter oder erschossener Greifvogel)  entdeckt. Was kann ich tun?

Geschützten Arten nachzustellen, ist eine Straftat. Erstatte bitte Anzeige bei der Polizei. Teile uns bitte Fundort und genauere Umstände Deiner Beobachtung mit. Fotos sind hilfreich. Nach hiesiger Beurteilung des Falls können auch wir die Anzeige der Straftat bei der Polizei übernehmen.

Was kann ich tun, wenn ich ein Hornissennest im oder am Haus habe?

Hornissen sind nicht aggressiv, es sei denn sie fühlen sich bedroht. Wenn sich das Nest im Haus (beispielsweise im Rolladenkasten) befindet, wenden Sie sich am besten an das Umweltamt Münster und erkundigen sich nach Möglichkeiten für eine Umsiedlung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hier finden Sie demnächst Antworten auf weitere Fragen zum NABU Münster