Die „Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen“ (2017) beschreibt rund 65,1 Prozent der 863 verschiedenen Lebensraumtypen in Deutschland als im Rückgang begriffen oder sogar akut von der Vernichtung bedroht.
Streuobstbestände (Nr. 42) fallen mit Streuobst auf Acker, wie es in Bayern noch vorkommt in die Kategorie 1 "vom Aussteerben bedroht" und Streuobstwiesen gelten als „stark gefährdet“ Kategorie 2., obwohl sich in den vergangenen 10 Jahren etliche Streuobstinitiativen für den Erhalt dieses Lebensraums stark gemacht haben.
Es ist als tragisch anzusehen, dass diese hotspots der Biodiversität nördlich der Alpen bei der Auswahl der FFH Biotoptypen, anders als die Dehesas oder Johannisbrot-Olivenhaine in Südeuropa, leider keine Berücksichtigung gefunden haben. In NRW besteht jedoch die Hoffnung, dass durch die Sondervereinbarung zum § 42 des neuen Naturschutzugesetzes NRW den Bestand der Streuobstwiesen erhalten und gefördert wird.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Streuobstbestände in manchen Regionen Deutschlands durch den Halbschmarotzer Mistel stark befallen werden. Im Saarland sind die Apfelbäume bereits stark geschädigt. Auf Birnbäumen wurde die Mistel dort auch schon nachgewiesen.
Der NABU Bundesfachausschuss Streuobst hat ein Positionspapier veröffentlicht, um einen Handlungsrahmen für den Umgang mit der Mistel zu geben. Dieses Papier ist u. a. beim NABU Münster erhältlich.
NABU Bundesfachausschuss Streuobst
Diplom Landschaftsökologin
Karin Rietman
Länderkoordinatorin NRW
streuobst@muenster.de
0175-959 3314