Der NABU bittet LeserInnen, Fotos von der Rodungsaktion in 2018 / 20219 nebst Aufnahmedatum an den NABU Münster zu senden (E-Mail: buero@nabu-muenster.de) zu senden.
"Der Naturschutzbund Münster (NABU) verurteilt die Rodungen auf dem Gelände der Fa. Westfalengas in Angelmodde (WN berichtete am 26.08.2021) und hat kein Verständnis für die Antwort der Stadt Münster auf die Anfrage der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Münster-Südost. Dort heißt es in Folge einer Mitteilung von Westfalengas, die Rodung sei als waldbauliche Maßnahme aufgrund der Verkehrssicherungspflicht in Verbindung mit dem 12 Jahre zurückliegenden Orkan Kyrill erforderlich gewesen. "Die Stadt Münster schätzt die rechtliche Situation falsch ein" so Detlef Lobmeyer, Vorsitzender des NABU Münster. "Der NABU Münster kritisiert die Vernichtung eines Lebensraumes, dessen ökologischer Wert durch unterlassene Untersuchungen nicht erhoben wurde und nun womöglich auch nicht adäquat ausgeglichen wird."
In einem aktuellen Schreiben an die Stadt erläutert der NABU, dass eine Rodung nach geltendem Recht nicht als waldbauliche Maßnahme zu werten ist. "Ein Forstbetrieb würde vor einer Wiederaufforstung nicht den Aufwand für eine Rodung und zudem die Abfuhr sämtlicher Baumstümpfe und -reste treiben" so Lobmeyer. Der NABU fordert deshalb von der Stadt, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB), die Maßnahme als ungenehmigten Eingriff zu werten und zu ahnden. In dem Schreiben heißt es unter anderem: "(...) In der Folge sollte aufgrund der unterlassenen Untersuchungen entsprechend eines Worst-Case-Szenarios eine Kompensation des Waldbestandes von 1:2 zum Tragen kommen. Ferner sollte davon ausgegangen werden, dass Lebensstätten streng und besonders geschützter Arten verloren gegangen und somit außerdem weitreichende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. (...)"
Der NABU bittet LeserInnen, Fotos von der Rodungsaktion in 2018 / 20219 nebst Aufnahmedatum an den NABU Münster zu senden (E-Mail: buero@nabu-muenster.de) zu senden."
Pressemitteilung des NABU Muenster vom 08.09.2021